Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich.

Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch noch folgender Geschäfte mit dem Kunden; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware oder Dienstleistung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden werden von uns – auch ohne schriftlichen Widerspruch – nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

 

2. Preis.

Unsere Preisangebote sind freibleibend. Für die endgültige Berechnung gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Preis zuzüglich Mehrwertsteuer. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) ist inkl. Mehrwertsteuer.

 

3. Lieferbedingungen. Einzelhandel: Ab CHF 300.00 netto Lieferung frei Haus, einschließlich Verpackung. Unter CHF 300.00 netto werden CHF 20.00 Porto und Bearbeitungspauschale berechnet. Mindestbestellwert CHF 120.00 netto.

Grosshandel: Ab CHF 500.00 netto Lieferung frei Haus, einschließlich Verpackung. Unter CHF 500.00 netto werden CHF 20.00 Porto und Bearbeitungspauschale berechnet. Mindestbestellwert CHF 300.00 netto

Die Mehrkosten für Eilzustellungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Rechnungsstellung.

Stewo International AG behält sich vor, die vereinbarten Leistungen auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Für Rechnungen, die per Briefpost zugestellt werden, wird eine Gebühr von CHF 2.00 erhoben.

 

5. Zahlungskonditionen.

Unsere Fakturen sind innerhalb 30 Tagen seit dem Ausstelldatum rein netto zahlbar. Skontoabzüge können nicht gewährt werden. Inkassospesen usw. werden in jedem Fall separat berechnet. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

 

6. Eigentumsvorbehalt.

1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Weiterverkauf tritt an die Stelle der Ware der Erlös in entsprechender Höhe.

2. Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir die Vorbehaltsware wegen der Gefahr der Beschädigung oder sonst unsachgemässer Behandlung zurücknehmen, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag vor. Aus der Geltendmachung unserer Ansprüche entstandene Kosten sind vom Käufer zu erstatten.

3. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzug liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor, sofern wir nichts anderes ausdrücklich erklären.

4. Die dem Kunden leihweise überlassenen Verkaufshilfen bleiben Eigentum der Stewo International AG. Die Warenpräsentation ist ausschliesslich für Produkte aus dem Vertriebsprogramm der Stewo International AG bestimmt. Wir behalten uns das Recht vor die Herausgabe der Verkaufshilfen
verlangen zu können.

5. Bei Beschädigung und/oder Verlust kann Stewo International AG die überlassenen Verkaufshilfen in Rechnung stellen.

 

7. Mehr- oder Minderlieferungen.

Wir behalten uns für alle Druckaufträge und Extraanfertigungen eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% der bestellten Menge vor. Ebenso sind in allen Fällen kleinere, unvermeidliche Abweichungen in Papier (Nuance, Gewicht per m2, Zähigkeit), Farbe und Druck zulässig, sofern sie das handelsübliche Mass nicht übersteigen.

 

8. Lieferzeit.

Liefertermine gelten als annähernd, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, ausserhalb unseres Einflussbereichs liegender Ereignisse – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Pandemien oder erhebliche Störungen in Transport- oder Lieferketten – verlängert sich die Lieferfrist angemessen oder wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzögerung infolge solcher Ereignisse sind ausgeschlossen.

 

10. Reklamationen.

Können nur anerkannt werden, wenn uns innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware eine schriftliche Beanstandung sowie eine Tatbestandsaufnahme des Spediteurs, Zustelldienstes oder der Post vorliegt.

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Material oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Beanstandung.

Bei der Herstellung von Papierwaren kann ein technisch bedingter Ausschuss von bis zu 2 % der Gesamtmenge nicht beanstandet werden.

 

12. Abschlussaufträge.

Abschluss- oder Abrufaufträge sind innerhalb von zwölf Monaten ab Produktionsdatum in regelmässigen Teillieferungen abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, den noch nicht abgerufenen Teil in Rechnung zu stellen. Für die Lagerung von Restmengen werden monatlich CHF 50.00 pro Palette verrechnet. Die Versandbedingungen gemäss Abschnitt «3. Lieferbedingungen» gelten auch für Teillieferungen aus Abschlussaufträgen.

 

13. Entwurfs-, Reinzeichnungs- und Materialkosten.

Entwürfe, Reinzeichnungen und digitale Druckdaten werden separat berechnet. Die erste Korrektur eines Entwurfs ist im Preis inbegriffen; jede weitere Korrektur wird pauschal mit CHF 98.00 verrechnet. Produktionsmittel wie Druckzylinder, Klischees oder Druckplatten werden durch unsere Partner erstellt und dem Kunden separat verrechnet.

 

14. Druckzylinder.

Die für die Produktion erforderlichen Druckzylinder werden von unserem Produktionspartner hergestellt und bleiben dessen Eigentum. Sie werden nur so lange aufbewahrt, wie innerhalb von zwölf Monaten nach dem letzten Druckdatum ein erneuter Druckauftrag für das entsprechende Design ausgeführt wird. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein weiterer Druckauftrag, ist der Produktionspartner berechtigt, die Druckzylinder zu entsorgen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Druckzylinder besteht nicht.

 

15. Copyright/Lizenzgebühren.

Sämtliche von uns erstellten Designs, Entwürfe, Reinzeichnungen und digitalen Dateien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weiterverarbeitung ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung und nach Vereinbarung einer entsprechenden Lizenzgebühr gestattet. Mit der Bezahlung der Designleistung erwirbt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer separaten Vereinbarung.

 

16. Gerichtsstand.

Gerichtsstand ist Sursee

 

Stand Oktober 2025, Änderungen vorbehalten.